Erklärung der LAG AVMB BW zum Datenschutz der Mitglieder

1.  Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Namen, Adresse (Post-, E-Mailadresse, Telefon- und Fax-Nummer), sowie die Funktion als Angehöriger und/ oder gesetzlicher Betreuer eines Menschen mit Behinderung ggf. unter Angabe des Trägerverbands der Einrichtung und des Leistungserbringers auf.

Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Änderungen sind durch das Mitglied zu erklären. Für eventuelle Schäden bei Nichterfüllung kann der Verein nicht haftbar gemacht werden.

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

2. Jeder Betroffene hat das Recht auf

  • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
  • Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
  • Widerspruchs nach Artikel 21 DSGVO

3.  Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

Dieses Verbot besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

4. Beim Austritt werden Name, Adresse und Funktion sowie Trägerverband des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Stuttgart, den 25.05.2018
Der Vorstand der LAG AVMB BW

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Erklärung zum Datenschutz

Geschäftsstelle
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