Aufnahmebedingungen - Aufnahmeanträge
- Ordentliches Mitglied kann jede Angehörigenvertretung
für Menschen mit geistiger Behinderung
in Baden-Württemberg werden.
a) deren Angehörige in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben oder arbeiten (Antrag herunterladen)
b) deren Angehörige nicht in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben oder arbeiten (Antrag herunterladen)
- Außerordentliches Mitglied kann kann jeder Angehörige und / oder gesetzliche Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung werden. (Antrag herunterladen)
- Förderndes Mitglied kann jede Körperschaft oder Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will.
a) kann jede Körperschaft werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will (Antrag herunterladen)
b) kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will (Antrag herunterladen)
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn der LAG per Post zu.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder an info@lag-avmb-bw.de.
Hinweis:
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