Satzung
aus unserer Satzung...
Zweck und Ziel
- ... die Förderung der Interessen der Menschen
mit geistiger Behinderung, insbesondere ihrer
sozialen Absicherung sowie ihres Rechts auf
Gleichstellung, Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen
Leben und auf Selbstbestimmung.
- ... die Vertretung der Interessen der Eltern,
Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von
Menschen mit geistiger Behinderung, soweit
sie dem oben genannten Zweck dienlich sind.
- ... insbesondere die Förderung der Interessen
der Vertretungen von Eltern, Angehörigen und
gesetzlichen Betreuern für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg.
Darüber hinaus fördert die LAG AVMB die Gründung von Angehörigenvertretungen,
wo diese noch nicht zustande gekommen sind.
- ... der Erfahrungs- und Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedern aus verschiedenartigen
Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- ... die Realisierung einer weittragenden Mitwirkung
der Angehörigenvertreter in den Einrichtungen
der Behindertenhilfe sowie in Politik
und Verwaltung.
- ... die Realisierung einer Mitbestimmung der
Menschen mit geistiger Behinderung wo auch immer sie wohnen, lernen
oder arbeiten.
- ... die Beseitigung der rechtlichen, gesellschaftlichen
und ethischen Diskriminierung von
Menschen mit geistiger Behinderung.
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